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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma Jakobs-DMV GmbH & Co. KG (im Folgenden „Jakobs-DMV GmbH & Co. KG“ genannt) und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (im Folgenden „Kunde“ genannt).

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

§ 2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Preisangebote sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und widerruflich. Letztere werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, Jakobs-DMV GmbH & Co. KG hat die verspätete Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

2.2. Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen ist, kann Jakobs-DMV GmbH & Co. KG dieses Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen.

2.3. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur bei ausdrücklichem schriftlichem Anerkenntnis durch Jakobs-DMV GmbH & Co. KG verbindlich. Insbesondere werden (hand-)schriftliche Änderungen unserer Angebotsschreiben und Auftragsbestätigungen seitens des Kunden (oder dessen Vertreter) grundsätzlich in keiner Form anerkannt. Die Verkaufsangestellten der Firma Jakobs-DMV GmbH & Co. KG sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.

2.4. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei Lieferung der Ware zustande.

2.5. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3. Preise, Zahlung, Anzahlung

3.1. Alle Preise sind grundsätzlich Netto-Preise und gelten nur auf der Basis der bestätigten Stückzahl. Auf die vereinbarten Preise ist die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen. Die für die Versendung der Ware anfallenden Versand- und Transportkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind vom Kunden zu tragen. Zoll- und Einfuhrgebühren sowie Steuern trägt der Kunde für Lieferungen in das Ausland. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung des offenen und unbehinderten Verkehrs auf den vorgesehenen Transportwegen. Ist Franko-Fracht vereinbart, so vergütet Jakobs-DMV GmbH & Co. KG die vertraglich vereinbarten Transportkosten. Etwaige Fehlfrachten und Mehrkosten durch Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Kunden.

3.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt mit 1 % Skonto, bis zum 20. Tag rein netto ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG am Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Verzugszinsen werden in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird von der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG vorbehalten.

3.3. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

3.4. Eine Skontierung von Waren, die mit „Sonderposten“ oder „Sonderpreis“ gekennzeichnet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

3.5. Bei Aufträgen unter 30,- € Nettowarenwert berechnet die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 8,- €.

3.6. Neukunden werden nur per Vorkasse oder per Nachnahme beliefert. Bei Nachnahme berechnen wir Ihnen eine zusätzliche Nachnahmegebühr.

3.7. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt, so wird automatisch die Summe von 15% des Kaufpreises fällig. Gerät der Kunde mit einer ausdrücklich individuell vereinbarten Anzahlung in Verzug, ist die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG nach weiterer angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von pauschal 20% des Verkaufspreises zu verlangen, da die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG bereits in Vorleistung getreten ist. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG einen wesentlich höheren oder der Kunde – wozu er berechtigt ist – einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Eine wesentliche Schadensabweichung liegt bei einer Abweichung von mindestens 8% des Verkaufspreises vor.

3.8. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag /einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

§ 4. Zurückbehaltungsrechte, Abtretungen

4.1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ferner gilt Punkt 3.8..

4.2. Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG abtreten.

§ 5. Lieferzeit

5.1. Der Beginn der von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.1.1. Die von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd und nur dann verbindlich, wenn sie im Rahmen eines absoluten Fixgeschäfts ausdrücklich zugesichert wurden. Bei Nichtvorliegen eines absoluten Fixgeschäfts gelten Liefertermine und Lieferfristen bei Abweichungen von bis zu 3 Wochen als annähernd eingehalten. Sind keine Liefertermine und Lieferfristen vereinbart, gilt eine Lieferfrist von 4 Wochen ab Auftragsbestätigung und, soweit ausdrücklich individuell eine Anzahlung vereinbart ist, ab Eingang der Anzahlung.

5.1.2. Ist der Kunde Unternehmer, stehen Liefertermine und Lieferfristen stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG wird dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

5.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Jakobs-DMV GmbH & Co. KG berechtigt, für die ihr insoweit entstehende Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6. Versand

Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Leistungsort ist der Geschäftssitz von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG und damit Oberhausen. Auch wenn der Versand mittels eigener Fahrzeuge und/oder Mitarbeiter durchgeführt wird, begründet dies keine Bring-, sondern nur eine Schickschuld. Die Wahl des Beförderungsweges und -mittels bleibt Jakobs-DMV GmbH & Co. KG vorbehalten. Die Lieferung aller Waren erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen immer bis an die Bordsteinkante.

§ 7. Gefahrübergang bei Versendung

7.1. Alle Sendungen laufen auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wurde. Mit der Übergabe an die Transportperson geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.

7.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich schriftlich Jakobs-DMV GmbH & Co. KG zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Jakobs die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG entstehenden Ausfall.

8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Befugnis von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Jakobs-DMV GmbH & Co. KG weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Jakobs-DMV GmbH & Co. KG berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Jakobs-DMV GmbH & Co. KG nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.

8.4. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8.5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

8.6. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Kunden steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

8.7. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jakobs-DMV GmbH & Co. KG auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung -vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Kunden, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 9. Gewährleistung und Mängelrüge

9.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde wird unverzüglich nach Eingang der Lieferung prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen.

9.2. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

9.3. Eine Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn mit dem Zuschnitt oder der Verarbeitung der Ware begonnen wurde.

9.4. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder um einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wurde. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, können ebenfalls nicht anerkannt werden. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese auf dem Abliefernachweis der berechtigten Spedition noch bei Lieferung angezeigt wird. Verdeckte Mängel können nur innerhalb 3 Tagen anerkannt werden, auch nur dann, wenn beim Abliefernachweis der Zusatz: unter Vorbehalt angenommen steht. Der Umtausch von Sonderangebotsartikeln und Importartikeln ist ausgeschlossen.

9.5. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Jakobs-DMV GmbH & Co. KG die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Jakobs-DMV GmbH & Co. KG stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

9.6. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige und damit unerhebliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe können nicht als Mangel anerkannt werden. Dies gilt insbesondere bei geringen Unterschieden in Mustern und Farben sowie geringfügigen Modellabweichungen, die produktionstechnisch oder lieferantenabhängig auftreten. Zwischen den einzelnen Kollektionen kann es je nach verwendeter Materialart zu Farbabweichungen kommen.

9.7. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind Warenetiketten und Lieferscheine einzusenden.

9.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.

9.9. Die zur Nachbesserung und Ersatzlieferung verwendeten Waren werden der laufenden Produktion oder dem vorhandenen Lagerbestand entnommen. Sonderanfertigungen werden für diesen Zweck nicht vorgenommen.

9.10. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG einzuholen.

9.11. Ersatzlieferungen werden wertmäßig auf den ursprünglichen Kaufpreis begrenzt. Dieser wird auf den Kaufpreis der Ersatzlieferung angerechnet. Soweit der Kaufpreis der Ersatzlieferung durch Anrechnung nicht gedeckt ist, ist er zu zahlen.

9.12. Reinigungs-, Pflege- und Bauanleitungen von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG müssen beachtet werden, im Falle der Nichtbeachtung erlischt die Gewährleistung.

9.13. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.14. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG ist für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung/Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung bzw. Neuleistung steht in jedem Fall Jakobs-DMV GmbH & Co. KG zu.

9.15. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Jakobs-DMV GmbH & Co. KG gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Unbeschadet weitergehender Ansprüche der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge Jakobs-DMV GmbH & Co. KG die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

9.16. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Jakobs-DMV GmbH & Co. KG bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Kunden keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen Jakobs-DMV GmbH & Co. KG gilt ferner Ziff. 9.13. entsprechend.

9.17. Weitergehende oder andere als die in Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ansprüche des Kunden gegen Jakobs-DMV GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

9.18. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10. Verjährung

10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

10.2. Die Verjährungsfristen nach der vorstehenden Ziffer gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Jakobs-DMV GmbH & Co. KG, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

10.3. Die Verjährungsfristen nach Ziffer 10.1. und Ziffer 10.2. gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

10.3.1. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit Jakobs-DMV GmbH & Co. KG eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

10.3.2. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10.4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

10.5. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

10.6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Ziffer 10.1..

10.7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11. Haftung

11.1. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 der Ziffer 11.1. der AGB aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet Jakobs-DMV GmbH & Co. KG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Jakobs-DMV GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieser Ziffer 11.1. aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

11.2. Die Regelungen des vorstehenden Ziffer 11.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.3. Jakobs-DMV GmbH & Co. KG haftet bei Verzögerung der Leistung und bei Unmöglichkeit der Leistung/Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 dieser Ziffer wird die Haftung der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG wegen Verzugs oder wegen Unmöglichkeit für den Schadensersatz (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der (Lieferung/Leistung) begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Jakobs-DMV GmbH & Co. KG etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieser Ziffer gegeben ist.

11.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12. Sonstiges

12.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Jakobs GmbH & Co. KG und damit Oberhausen, Bundesrepublik Deutschland, vorausgesetzt, dass der Kunde ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist.

12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

12.4. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: März 2016

Jakobs-DMV GmbH & Co. KG
Max-Planck-Ring 25 • 46049 Oberhausen

T: +49 (0) 208/ 82 46 3 – 0
Fax: +49 (0) 208/ 82 46 3 – 33
E-Mail: info@jakobs.eu

AG Duisburg HRA 8230

Persönlich haftende Gesellschafterin:

JAKOBS-DMV Verwaltungs GmbH
Max-Planck-Ring 25 • 46049 Oberhausen
T: +49 (0) 208/ 82 46 3 – 0
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AG Duisburg HRB 13637
Geschäftsführer: Thomas Jakobs